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Bei der Grunduntersuchung werden alle Zähne, das Zahnfleisch und die gesamte Mundhöhle auf verschiedene Krankheiten untersucht. Dabei wird auch der Zahnstein entfernt, um alle Bereiche zu sehen. Im Anschluss besprechen wir, was an zusätzlichen Behandlungen erforderlich ist.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bis zu zwei Mal im Jahr die Kosten.
Die professionelle Zahnreinigung entfernt nicht nur Zahnstein, sondern auch Beläge und Verfärbungen. Das ist wichtig, um die Bakterienflora im Mund in Balance zu bringen und so Zähne und Zahnfleisch gesund und schön zu erhalten.
Ist die Bakterienflora im Mund in Ungleichgewicht, entzündet sich schnell das Zahnfleisch, es wird rot, schwillt an und blutet leicht. Durch eine Reinigung, Anleitung zum regelmäßigen richtigen Zähneputzen und Beratung zu zusätzlichen Maßnahmen können wir Ihnen schnell helfen. Oft hilft es, zusätzliche Reizungen abzustellen.
Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen, nur in Bonustarifen.
Wachstumsstörungen der Kiefer werden mit herausnehmbaren Zahnspangen behandelt.
Die Feineinstellung der Zähne für ideales Kauen ohne Störungen erfolgt danach mit festen Zahnspangen oder herausnehmbaren durchsichtigen Schienen. Zunächst müssen dafür Zähne und Kiefer genau vermessen werden.
Auch die Korrektur schiefer Zähne ist so möglich.
Bei schweren Fällen, in denen die gesetzliche Krankenkasse die Kinderbehandlung weitgehend übernimmt, muss diese zunächst genehmigt werden. Bei Erwachsenen muss die Behandlung privat bezahlt werden.
Wenn die Zahnfleischentzündung länger besteht, wird sie chronisch. In den Zahnfleischtaschen, die durch die Schwellung entstehen, siedeln sich besondere Bakterien an. Sie verstärken die Entzündung.
Sind die Fasern entzündet, die den Zahn im Knochen halten, entsteht eine Parodontitis. Dadurch baut sich der Knochen ab; lockere Zähne, Schmerzen und Mundgeruch sind die Folgen. Die Entzündung kann andere Erkrankungen im Rest des Körpers verursachen oder verstärken.
Durch mehrfache Reinigung der Zahnwurzeloberflächen und Anleitung des Patienten ist diese Krankheit bei guter Mitarbeit behandelbar.
Die Kosten werden zum großen Teil von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Mit einer Zahnfüllung aus Komposit, Keramik oder Gold können Teile des Zahns ersetzt werden, die durch Karies, Bruch oder Abrieb verloren gegangen sind. Es muss dafür keine oder nur wenig Zahnsubstanz entfernt werden.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt dabei nur den Betrag einer Zementfüllung, den Aufpreis für die hochwertigeren Füllungen muss man selbst tragen.
Mit einer Wurzelbehandlung kann ein Zahn erhalten werden, auch wenn der Nerv im Inneren beschädigt oder zerstört ist. Das Weichgewebe im Kern wird entfernt, der Zahn von allen Bakterien befreit und der entstandene Hohlraum mit einem Harz aufgefüllt. Dadurch kann der eigene Zahn weiter im Körper bleiben.
Diese sehr aufwändige Behandlung erfolgt unter anderem unter Abschirmung der anderen Zähne, mit flexiblen Nickel-Titan-Feilen und desinfizierenden Spüllösungen. Der Einsatz des OP-Mikroskops garantiert beste Sicht.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt dabei nur einen Grundbetrag.
Kronen aus Keramik schützen Zähne, bei denen schon mehr fehlt. Wenn die Zahnspitzen fehlen, hält der Zahn den hohen Kräften beim Kauen nicht mehr stand. Eine Krone schützt und stabilisiert den Zahn, um ihn langfristig zu erhalten. Die Krone wird nach der Vorbereitung des Zahns und einem Abdruck in unserem Labor angefertigt.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nach einem Antrag je nach Stelle einen Teil der Kosten.
Implantate können einzelne verloren gegangene Zähne ersetzen. Das Implantat ersetzt die Zahnwurzel, die Krone, die darauf befestigt wird, die Zahnkrone. Implantate wirken also, als wäre ein Zahn nachgewachsen.
Implantate können aber auch große Lücken schließen. Mit verschiedenen Methoden wird Zahnersatz (fest oder herausnehmbar) daraufgesetzt.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt dabei keine Kosten für das Implantat, nur ein Anteil von dem darauf gefertigten Zahnersatz kann erstattet werden.
Eine Brücke ersetzt einen verloren gegangenen Zahn, indem zwei Zähne neben der Lücke mit Kronen stabilisiert werden und der fehlende Zahn mit eingebaut wird. Brücken werden fest eingesetzt, müssen also nicht herausgenommen werden. Kleine Lücken können so geschlossen werden.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nach einem Antrag je nach Stelle einen Teil der Kosten.
Zahnprothesen ersetzen die Zähne, wenn sehr viele oder alle Zähne fehlen. Sie müssen zur Reinigung herausgenommen werden. Wenn noch Zähne vorhanden sind, werden die Prothesen auf diesen abgestützt. Falls der Halt zum Kauen und Sprechen nicht ausreicht, können sie oft mit Implantaten stabilisiert werden.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nach einem Antrag einen Teil der Kosten.
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